Umkämpfte Erinnerung
Cemal Kemal Altuns Gedenkstein in der Hardenbergstraße
++ Triggerwarnung: Im folgenden Text wird Suizid thematisiert. Dieses Thema kann für manche Menschen sehr belastend sein. Wenn du selbst in einer psychischen Notlage bist, wende dich telefonisch an die Telefonseelsorge unter 0800 - 1110111 oder in Berlin an den Berliner Krisendienst. ++
Text: Gülsah Stapel
Der 1996 errichtete Gedenkstein für Cemal Kemal Altun steht auf einer Rasenfläche vor dem siebengeschossigen Gebäude Hardenbergstraße 21. Dieses Gebäude wurde von 1957 bis 1958 vom Architekten Georg Forstmann für das Land Berlin errichtet. Bis Ende 1993 befanden sich darin das Berliner Verwaltungsgericht sowie das Oberverwaltungsgericht. 1995 wurden die Gebäude in der Hardenbergstraße 20 und 21 als „herausragendes Beispiel städtebaulicher Leitvorstellungen“1 , die unter „knappen finanziellen Mitteln“2 realisiert wurden, in die Denkmalliste aufgenommen. Der Gedenkstein für Cemal Altun aber steht bis heute nicht unter Denkmalschutz. Altun stürzte sich am 30. August 1983 aus dem sechsten Stock des Gerichtsgebäudes. Das Gefühl der Ausweglosigkeit in seinem Asylverfahren, die Angst vor einer möglichen Auslieferung, die asylfeindliche Stimmung in den 80er Jahren und die politisch motivierten Manöver in den Gerichten trieben Altun in die Verzweiflung. Heute erinnert eine Skulptur vor dem ehemaligen Gerichtsgebäude an ihn und erinnert daran, dass Asyl ein Menschenrecht ist. Die ursprüngliche Verbindung des Gedenksteins nicht nur mit Altuns tatsächlichem Todesort, sondern auch mit dem Gerichtsstandort ist durch den Umzug des Gerichts mittlerweile entkoppelt und für viele nicht mehr nachvollziehbar.
Cemal Kemal Altun – in zwei Staaten ausgeliefert
Am 13. April 1960, kurz nach dem Tod seines Vaters, wurde Cemal Kemal Altun im Dorf Engiz in der türkischen Provinz Samsun geboren. Sein älterer Bruder Ahmet Altun, der den Jungen großzog, war ein politisch aktiver Mensch und musste mit ständigen Drohungen und Verfolgung von Seiten der türkischen Regierung leben. Als am 12. September 1980 Kenan Evren, der damalige Generalstabschef des Militärs, gegen die Demirel Regierung putschte, folgten zahlreiche Verhaftungen von Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Richter*innen und politisch Aktiven.3 Auch in Altuns Umfeld kam es zu zahlreichen Verhaftungen. Ahmet Altun floh ins Exil nach Frankreich. Der deutlich weniger politisch aktive Cemal Altun blieb zunächst zurück, floh am 8. November 1980 über Bulgarien, Rumänien, Ungarn, die damalige Tschechoslowakei und die DDR nach West-Berlin. Dort verfolgte Altun die Entwicklungen in der Türkei und hoffte, zeitnah wieder zurück reisen zu können.4 Im Sommer 1981 zerschlug sich seine Rückkehrhoffnung. Ihm wurde Beihilfe zu einem Mord vorgeworfen, weil sich Beschuldigte des Mordes angeblich in seiner WG in der Türkei aufhielten. Auf Anraten seines Bruders und seines Rechtsanwalts Wolfgang Wieland beschloss Cemal Altun einen Asylantrag zu stellen.
Der Asylantrag wurde nicht bearbeitet, sondern erst einmal „schmoren gelassen“.5
Stattdessen schickten die Behörden den Antrag, so Wieland, in die Türkei und „haben gefragt, sinngemäß: Wollt ihr den haben? Ja. In Juristendeutsch werden auslieferungsrechtliche Anträge gestellt?“ Das vom Bundeskriminalamt im April 1982 bei Interpol Ankara eingesandte Schreiben dokumentiert dieses Vorgehen. Es wurde unter dem Vorwand verteidigt, lediglich die „Richtigkeit dieser Behauptung und seine Personenidentität zu prüfen.“6 Erst kurze Zeit später, am 18. Mai 1982, erging dann der Haftbefehl aus der Türkei und am 20. Mai 1982 kam die bestätigende Antwort, in der gegenüber dem Bundeskriminalamt mitgeteilt wurde, dass Haftbefehl bestehe und „daß weitere Information erfolge, ob Auslieferung beantragt werde.“7 Statt dies als Bestätigung des Asylgesuchs zu behandeln, wurde im „Interesse der Fortführung einer nach wie vor guten Zusammenarbeit mit der Türkei auf polizeilichem Gebiet“8 das Auslieferungsverfahren begonnen. Genau dieser Verrat steht bis heute im Zentrum der Empörungen zu Altuns Fall: „Sie haben ihn (…) verraten und verpfiffen, und das hat auch der damalige Bundesaußenminister Genscher so wörtlich gesagt: ,Die haben ihn verpfiffen!‘ (…) Und dann wurde er festgenommen.“9
Rassistische Grundstimmung der 80er Jahre
Die politische Stimmung in Deutschland um 1980 war gezeichnet von offenem Rassismus und von entsprechenden politischen, aber auch medialen Handlungen, die das Schicksal von Menschen auf der Flucht ausblendeten und Schlagworte wie „Überflutung“, „Überfremdung“, „Scheinasylantentum“10 und weitere diffamierende Zuschreibungen verbreiteten.11 Begleitet wurden diese Entwicklungen von immer stärker regulierenden Gesetzen in Bezug auf Asylverfahren und Kampagnen, die die „Ausländer“ zur Rückkehr bewegen sollten.12 Kurz vor Altuns alles beendender Verhandlung zündete Semra Ertan, eine 26-jährige türkeistämmige Hamburgerin, sich selbst an und begründete dies öffentlich über den NDR mit der nicht mehr zu ertragenden Ausländerfeindlichkeit in Deutschland.13 Die feindselige Stimmung, in die Altun hineingeriet, wurde gerade deshalb von Gegenbewegungen und den ersten antirassistischen Bündnissen zum Thema gemacht.14
Die Bilder, die um die Welt gingen
Altun war in seiner Einzelhaft abgeschirmt und erfuhr wenig von den Hoffnung verbreitenden Protestaktionen. Am 22. Juli 1983 demonstrierten zum Beispiel vor dem Gefängnis Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes zusammen mit jüdischen, türkischen und iranischen Verbündeten und appellierten auch mit Blick auf die historische Verantwortung für die NS-Zeit dafür, die Fehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Sie erinnerten an die hunderttausend Berliner Jüd*innen, die verfolgt, vertrieben und ermordet wurden, und forderten, dass deren hinterlassene „Lücken“ nun für die Verfolgten von „heute“ zur Verfügung stehen mögen.15 Bei seiner Verhandlung am 30. August 1983 erhob sich Altun vor Beginn der Sitzung. Eine im Saal anwesende Reporterin der internationalen Nachrichtenagentur Associated Press dokumentierte mit ihrer Kamera seinen Sprung sowie auch seinen reglosen Körper am Boden. Die Bilder gingen durch die internationale Presse. Noch am selben Abend fanden sich tausende Menschen zu einem Schweigemarsch ein. Am 4. September 1983, anlässlich der Beerdigung, waren es noch mehr. Altun blieb nicht das letzte Opfer der Abschiebepolitik der 1980er Jahre. Aus dieser Situation heraus gründeten sich Organisationen wie Pro Asyl e.V., diverse Kirchenasyle und Flüchtlingsräte.
Das Ringen um die Erinnerung
Azize Tank, die 1990 die „Ausländerbeauftragte“ für Charlottenburg-Wilmersdorf wurde, bemühte sich zusammen mit Alisa Fuss von der Liga für Menschenrechte darum, eine Gedenktafel für Altun am Berliner Verwaltungsgericht anzubringen. Die Gerichtsbehörden verweigerten sich zunächst einer solchen Anbringung, weil sie befürchteten, dass sie dann als die Verantwortlichen für Altuns Tod ausgemacht werden könnten.16 Azize Tank blieb aber hartnäckig und bekam die Zusage, dass sie eine Gedenktafel anbringen dürften. Doch auch dieser Anlauf scheiterte. Laut Azize Tank hatte das Gericht ein Problem mit der Zweisprachigkeit der Tafel, außerdem hätten die Verantwortlichen ihr einfach „einen Stein nach dem anderen vor die Füße gelegt“,17 was wohl als ein grundsätzlicher Unwille von ihr interpretiert wurde. Als das Gericht 1993 aus dem Gebäude auszog, verlor der mahnende Zweck der Tafel seinen Sinn. Deshalb beschloss Azize Tank, einen Gedenkstein errichten zu lassen. Diese Idee hatte man auch bei der Liga für Menschenrechte bereits in Erwägung gezogen. Nachdem Azize Tank das Aufstellen eines Gedenksteins nach langjährigen Verhandlungen mit der Bezirksverordnetenversammlung zugesagt wurde, hieß es dann, dass es dafür keine Mittel gäbe. Darauf richtete sie ein Konto des Bezirksamtes zur Mitteleinwerbung ein, ging persönlich auf Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen zu und gab Pressemitteilungen heraus. Sie sprach den Künstler Akbar Behkalam an. Behkalam verzichtete auf sein Honorar, schnell war Geld für Material, Transport und weitere Kosten organisiert und der Gedenkstein 1996 fertiggestellt. Der Gedenkstein zeigt eine kopfüber stürzende Person, auf Kopfhöhe ist ein kreisrundes Loch. Die Unterlagen zu diesen Vorgängen waren bislang nicht auffindbar. Sie wurden beim Bezirk nicht archiviert. Pflege und den Erhalt des Denkmals übernahm die Liga für Menschenrechte, die sich bis heute um die Instandsetzung kümmert, wenn nicht Azize Tank selbst den Stein putzt. Während der Stein in den 1990er Jahren noch wiederholt mit Hakenkreuzen und rassistischen Schmierereien entstellt wurde – genauso wie Cemal Kemal Altuns Grabstein in Mariendorf – rückte der Stein in den 2000er Jahren immer mehr in Vergessenheit und blieb so auch von weiteren Schmierereien verschont.
Städtisches Erbe als kulturelles Gedächtnis – Show, don’t tell
Der städtische Raum ist ein symbolträchtiger und kräftiger Ausdruck der öffentlichen Wertzuschreibungen. Der Kulturwissenschaftler Jan Assmann führte dies folgendermaßen aus: „Nur bedeutsame Vergangenheit wird erinnert, nur erinnerte Vergangenheit wird bedeutsam. Erinnerung ist ein Akt der Semiotisierung.“18
Die (Un)Sichtbarkeit von Migrationsphänomenen im öffentlichen und diskursiven Raum hat von der Nachkriegszeit bis heute deutlich gemacht, wie eng öffentliche Erinnerungsprozesse mit nationalen Identitätspolitiken verknüpft sind. Was von wem und für wen öffentlich erinnert wird, gilt als Ausdruck von gesellschaftlicher beziehungsweise staatsbürgerlicher, vor allem aber kultureller Zugehörigkeit.19
Die Verknüpfung dieser Erinnerungsprozesse mit konkreten Orten, Ritualen, Symbolen, Bauten oder Denkmalen einer Stadt, als gemeinsam geteiltem Raum, vermittelt Zugehörigkeit auf der machtvollsten und damit sensibelsten Ebene gesellschaftspolitischer Aushandlungsprozesse. Migrantische Perspektiven oder auch Migrationsgeschichte an sich verbleiben in diesen Prozessen nach wie vor in gesellschaftlichen Nischen und schaffen es selten, in das städtische Erbe eingeschrieben zu werden.20 Im Wortaberglauben21 wird verbalisiert, dass Deutschland ein Land der Vielfalt sei, Diversität begrüße und sich als Migrationsgesellschaft verstehe. In den symbolischen Handlungen werden diese Worte jedoch nicht mit Leben gefüllt. Eine überzeugende Selbstthematisierung Deutschlands als Land der Vielen ist bis heute nicht gelungen.
Die Errichtung des Gedenksteins für Cemal Kemal Altun ist vor diesem Hintergrund eine Errungenschaft. Hiermit wird keineswegs nur die Repräsentanz einer Gruppe oder die Erinnerung an eine einzelne Person erreicht, sondern die Durchsetzung eines Themas im öffentlichen Raum verkörpert. Der Gedenkstein dokumentiert nicht nur die Geschichte Altuns, sondern auch die Mühen und das Ringen der Akteur*innen bei seiner Errichtung. Denn Altuns Geschichte trifft mitten in den Kern des Ringens um eine neue deutsche Identität in den 1980er und 1990er Jahren. Als Lehre aus dem zweiten Weltkrieg sollte das Asylrecht einen zentralen Stellenwert in der Nachkriegsgesellschaft haben; gleichzeitig zeigt Altuns Geschichte, wie das Asylrecht hinter außenpolitische Interessen zurücktritt. Der Gedenkstein ist nicht spezifisch migrantisch, die Erfahrungen der migrantischen Akteur*innen bei dem Versuch der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte aber schon. Das verfassungsrechtlich festgeschriebene Demokratieverständnis, mit dem wir in Deutschland leben, erklärt die Teilhabe an kulturellen Produktionen unabhängig von ethnisch-kulturellen Identifikationslinien zum Grundrecht aller Staatsbürger*innen. Migrantisierte Menschen werden aber an der Ausübung dieser Grundrechte strukturell gehindert. Ein dominanter, nicht von Marginalisierungen betroffener Teil der Gesellschaft, der überzeugt ist, sämtliche Fähigkeiten zur vermeintlich unabhängigen Beurteilung von Diskursen über kulturelles Erbe zu haben und sich per Geburt in der Position der Deutungshoheit sieht, steht oft im Weg und verhindert somit aktiv die Werdung eines wahrhaft pluralistisch-demokratischen Deutschlands im 21. Jahrhundert.
Zur Autorin
Dr. Gülşah Stapel ist Kuratorin für Outreach Prozesse bei der Stiftung Berliner Mauer und im Vorstand von ICOM Deutschland. Die Hanse-Bosporus-Deutsche ist Expertin für urbanes Kulturerbe und Erinnerungspolitik. Sie ist Dipl.-Ing. für Stadt- und Regionalplanung und verfasste ihre Dissertation Identität und Erbe im Rahmen des DFG Graduiertenkollegs an der TU-Berlin. Ihre Publikation Recht auf Erbe in der Migrationsgesellschaft. Eine Studie an Erinnerungsorten türkeistämmiger Berliner*innen erschien 2023 im Urbanophil Verlag.
- 1Taz vom 03.03.1995, S. 24.
- 2Aus der Denkmalbegründung des Landesdenkmalamts 24.02.1995, Obj.-Dok.-Nr. 09096191.
- 3Vgl. zur Putschgeschichte und den historischen Hintergründen Günay, Cengiz, Geschichte der Türkei, Wien/Köln/Weimar, 2012, S. 225ff.
- 4Vgl. Kantemir / Boehncke, Zuflucht gesucht und den Tod gefunden, in: Arendt-Rojahn, Ausgeliefert. Cemal Altun und andere, Hamburg, 1983, S. 31.
- 5Interview Wolfgang Wieland 2017, zitiert in: Stapel, Gülsah, Recht auf Erbe in der Migrationsgesellschaft, Berlin, 2023, S. 236.
- 6Faksimile des Schreibens des Justizministers Zimmermann an Minister Engelhard 9351 E – 359 / 82, in Arendt-Rojahn, Ausgeliefert. Cemal Altun und andere, Hamburg, 1983, S. 176.
- 7Brief von Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz Kinkel an Bundesaußenminister Genscher, o.J., zitiert aus Arendt-Rojahn, Ausgeliefert. Cemal Altun und andere, Hamburg, 1983, S. 174.
- 8Zimmermann am 21.07.1983 im Schreiben an das Bundesministerium des Inneren, in: Arendt-Rojahn, Ausgeliefert. Cemal Altun und andere, Hamburg 1983, S. 182.
- 9Interview Wolfgang Wieland 2017, zitiert in: Stapel, Gülsah, Recht auf Erbe in der Migrationsgesellschaft, Berlin, 2023, S.236.
- 10Vgl. Urteil vom 09.07.1981, ZK 11 893 / 80 Verwaltungsgericht Minden, zitiert in MacLean 1983, S. 105.
- 11Vgl. Jung / Niehr / Böke, Ausländer und Migranten im Spiegel der Presse. Ein diskurstheoretisches Wörterbuch zur Einwanderung seit 1945, Wiesbaden, 2000, S. 28.
- 12Vgl. Seibert, Niels, Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964—1983, 2008, S. 181-182, Motte/Ohliger/von Oswald, 50 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre Einwanderung. Nachkriegsgeschichte als Migrationsgeschichte, Frankfurt am Main, 1999, S. 177-179.
- 13Hamburger Abendblatt 1982, S. 4.
- 14Vgl. Seibert, Niels, Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964–1983, 2008, S. 183-184, Gespräch mit Azize Tank 2017, zitiert in: Stapel, Gülsah, Recht auf Erbe in der Migrationsgesellschaft, Berlin, 2023, S. 237.
- 15Vgl. Regensburger, Marianne, Davor und danach. Cemal Altun in den Medien, in: Arendt-Rojahn, Ausgeliefert. Cemal Altun und andere, Hamburg, 1983, S. 67.
- 16Interview Wolfgang Wieland 2017, zitiert in: Stapel, Gülsah, Recht auf Erbe in der Migrationsgesellschaft, Berlin, 2023, S.249
- 17Interview Azize Tank 2018, zitiert in: Stapel, Gülsah, Recht auf Erbe in der Migrationsgesellschaft, Berlin, 2023, S. 249.
- 18Assman, Jan, Das kulturelle Gedächtnis, München, 1992, S. 77.
- 19Vgl. Rothberg / Yildiz, Memory citizenship: Migrant archives of Holocaust rememberance in contemporary Germany, in: Parallax, 17 (4), Leeds/online, 2011, S. 32-48.
- 20Vgl. Bongiorno, Biagia, Fremdes Erbe – Eigenes Erbe. Berliner Orte der Migrationsgeschichte, in: Dolff-Bonekämper u.a., Sozialer Raum und Denkmalinventar, Schriftenreihe des AKTLD, Band 17, Dresden/Lampertswalde, 2008, S. 92-96.
- 21Vgl. Mauthner, Fritz, Zur Sprache und zur Psychologie, Frankfurt am Main, 1982, S. 367. Mit Wortaberglauben meint der jüdische Philosoph Mauthner die „Vergöttlichung von Worten in unserem Denken“. Quelle: https://www.spektrum.de/lexikon/juedische-philosophen/fritz-mauthner/56, zuletzt abgerufen am 01.08.2024.