Kunst und Kultur für alle?!

Berlin ist divers. Doch die gesellschaftliche Vielfalt spiegelt sich noch nicht angemessen im Berliner Kulturbetrieb wider. Dabei sollten Diversität und Chancengleichheit in einem öffentlich geförderten Kulturbetrieb eigentlich selbstverständlich sein. Diversity Arts Culture hat den Auftrag, die Diversität im Kulturbetrieb zu stärken, das heißt gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten für alle Menschen zu Kunst und Kultur zu schaffen und Diskriminierungen im Kulturbetrieb abzubauen.

 

Diversität – ein vielfältiger Begriff

Viele kulturpolitische Projekte und Initiativen arbeiten gerade mit dem Begriff Diversität. Dabei gehen die Vorstellungen davon, was mit Diversität gemeint ist, weit auseinander. Das Wort verliert an Bedeutungsschärfe. Grundsätzlich lassen sich jedoch mindestens zwei zentrale Aspekte von Diversität benennen:

  • der moralisch-rechtliche Aspekt
  • der wirtschaftliche Aspekt

 

Beide betrachten Vielfalt nicht als Mangel, sondern als Potenzial. Die wirtschaftliche Perspektive versteht Diversität als einen Qualitätsfaktor, durch den bessere Arbeitsergebnisse und langfristig ein wirtschaftlicher Gewinn entstehen. Die moralisch-rechtliche Perspektive nimmt gesetzliche Rahmungen, wie zum Beispiel die Menschenrechte, das Grundgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Grundlage, um Chancengleichheit zu prüfen und herzustellen.

Wir setzen in unserer Arbeit auf ein macht- und diskriminierungskritisches Verständnis von Diversität. In Abgrenzung von einem allgemeinen Diversitätsbegriff, bei dem alle Menschen sich irgendwie voneinander unterscheiden, zum Beispiel weil sie unterschiedliche Haarfarben und Schuhgrößen haben, nehmen wir mit unserem diskriminierungskritischen Diversitätsverständnis genau die Unterschiede in den Blick, die zu Diskriminierungen führen.

 

Wer fehlt im Kulturbetrieb?

Bei unserer Arbeit geht es um alle, die im Kulturbetrieb ausgeschlossen und diskriminiert werden: alle, die in Personal, Programm und Publikum nicht ausreichend repräsentiert sind und keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Kulturbetrieb haben. Um zu beschreiben, welche Gruppen ausgeschlossen werden, orientieren wir uns an den Diskriminierungsdimensionen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgehalten sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berücksichtigt „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (AGG, §1). Wir beziehen darüber hinaus Benachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft und der sozio-ökonomischen Position sowie die Kategorie Ost-(West-)Sozialisierung in unsere Arbeit ein. Da wir grundsätzlich davon ausgehen, dass verschiedene Ausschlüsse oft zusammenwirken, ist unser Verständnis von Diskriminierung außerdem intersektional.

 

Warum nicht alles lassen, wie es ist?

Es gibt sehr gute Argumente für mehr Diversität im Kulturbetrieb, zum Beispiel:

 

1.  Neue und vielfältige Perspektiven machen das Programm spannender: Die Diversität im Kulturbetrieb zu fördern, heißt sich für kreative Impulse und Innovationen zu öffnen.

2.  Der gesellschaftliche Wandel hat Auswirkungen auf das Publikum: Das angestammte Publikum vieler Kulturinstitutionen schrumpft. Wer Barrieren abbaut, kann Besucher*innen dazugewinnen.

3.  Der öffentlich geförderte Kulturbetrieb ist für alle da: Nur wenn Ausschlüsse abgebaut werden und gleichberechtigte Repräsentation stattfindet, wird der Kulturbetrieb seinem öffentlichen Auftrag gerecht.

4.  Diversitätsentwicklung erfüllt (inter)nationale rechtliche Vorgaben: Sowohl der UN-Sozialpakt als auch die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verpflichten dazu, allen das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben zu gewähren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund der oben benannten Gründe insbesondere im Arbeitsleben.

 

Diversität ja, aber wie?

In ihrer Studie „Handlungsoptionen zur Diversifizierung des Berliner Kultursektors“ kamen Citizens for Europe zu dem Ergebnis, dass Diversität nachhaltig am besten durch eine „Servicestelle Diversität“ - so der Arbeitsname, den Diversity Arts Culture ursprünglich hatte - im Berliner Kulturbetrieb verankert werden kann. Außerdem hielten Citizens for Europe in dieser Studie wichtige Grundsätze für die Diversitätsentwicklung fest. Zu diesen Grundsätzen zählt beispielsweise, dass Diversität auf allen Hierarchieebenen von Kulturinstitutionen ansetzen muss, insbesondere auf der Leitungsebene. Und dass Diversitätsentwicklung sowohl vor als auch hinter den Kulissen einer Institution eine Rolle spielt. Unsere Arbeit baut auf den Ergebnissen der Handlungsoptionen auf und umfasst folgende Bereiche: