exkoBe – externe kollektive Beschwerdestelle
2024 haben wir das Modellprojekt externe kollektive Beschwerdestelle für den Berliner Kulturbereich (exkoBe) gestartet. Das Projekt wird von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Mitteln aus dem Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus finanziert, Trägerin ist die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK).
Die exkoBe wurde geschaffen, weil Berliner Kulturinstitutionen meist unzureichende oder keine Ressourcen haben, um die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebene innerbetriebliche Beschwerdestelle gegen Diskriminierung einzurichten und qualifiziert zu betreiben. Mit zwei Rechtsguthaben haben wir überprüft, ob eine solche Beschwerdestelle auch extern und kollektiv rechtssicher betrieben werden kann. Aus diesen Gutachten haben wir zusammen mit der Fachstelle Arbeitsmarkt und Antidiskriminierung (FAMAD) ein Konzept für das Modellprojekt entwickelt.
Rechtsgutachten
- Vera Egenberger, Huy Nguyen: „Wie müsste eine ausgelagerte (externe) AGG Beschwerdestelle gestaltet werden, um AGG konform zu sein?“
- Prof. Dr. Sarah Elsuni, Luise Bublitz: „Gutachten zur Vereinbarkeit einer ausgelagerten Beschwerdestelle mit dem AGG sowie ihrer konkreten Ausgestaltung“
Umsetzungskonzept
- Leoni Riegger, Rebecca Kronsteiner: Konzept zur Umsetzung einer externen kollektiven AGG-Beschwerdestelle für Kulturinstitutionen in Berlin
Die exkoBe wird für den Zeitraum des Modellprojekts (voraussichtlich bis 31.12.2025) bei Diversity Arts Culture angesiedelt, es werden zwei Referent*innen für (rechtlichen) Diskriminierungsschutz eingestellt. Geplant ist eine vertraglich geregelte Kooperation der exkoBe mit privatrechtlich organisierten Kulturinstitutionen aus Berlin. Ein hierzu durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Die exkoBe übernimmt dann kostenlos für die Kulturinstitutionen die Aufgaben einer betrieblichen Beschwerdestelle gegen Diskriminierung. Zu diesen Aufgaben zählen zum Beispiel:
- Bekanntmachung der Beschwerdestelle und Sicherstellung der Ansprechbarkeit für die Mitarbeitenden des jeweiligen Hauses
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden
- unparteiliche Prüfung des Sachverhaltes mit diskriminierungskritischer Haltung
- Empfehlung von Maßnahmen an die Institution
- präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung (z. B. Schulungen, anonyme Erhebungen von Daten).
Erkenntnisse aus unserem Modellprojekt werden von uns dokumentiert und nach Ablauf des Projektes veröffentlicht.