Workshop
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16.12.2024 - 22.01.2025 – Online

Code of Conduct: Rechtliche Perspektiven & Umsetzung für Berliner Kultureinrichtungen

Informationen

Date

16.12.2024 - 22.01.2025


Time

Der Workshop findet sowohl am 16.12.2024 als auch am 22.01.2025 jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Sie können im Anmeldeformular wählen, welcher der beiden Termine Ihnen besser passt.


Accessibility

Die Veranstaltung findet online auf der Plattform Zoom statt. Für Fragen oder Anregungen zu Barrierefreiheit können Sie uns über folgende Mailadresse kontaktieren: E-Mail: ramezani@diversity-arts-culture.berlin (Dies ist NICHT der Kontakt für die Anmeldung! Siehe Anmeldeinfo unten.)


Eine Kooperationsveranstaltung von Diversity Arts Culture und Kanzlei Laaser

 

Kultureinrichtungen in Berlin stehen zunehmend vor der Aufgabe, diskriminierungssensible Strukturen zu etablieren und langfristig tragfähige Prozesse für Diversität und Inklusion zu gestalten. Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist die Entwicklung eines Code of Conduct (CoC) oder vergleichbarer Regelwerke wie Leitlinien oder Antidiskriminierungsklauseln. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei berücksichtigt werden und wie lassen sich diese Vorgaben praktisch umsetzen?

 

Der Workshop, geleitet von Rechtsanwältin Sonja Laaser, bietet Einblicke in die rechtlichen Grundlagen von CoCs und ähnlichen Regelwerken. Mit Hilfe einer von der Kanzlei Laaser entwickelten Checkliste können im Workshop die rechtlichen Konsequenzen des eigenen CoCs überprüft werden. Gemeinsam erarbeiten wir, welche juristischen Vorgaben zu den Zielen der eigenen Einrichtung passen und wie diese in laufende oder zukünftige Prozesse integriert werden können. Dabei soll das Treffen auch dazu führen, die Erfahrungen der Teilnehmenden mit CoCs in die bereits erarbeitete Checkliste einfließen zu lassen. Die Checkliste wird den Teilnehmenden nach dem Workshop zur Verfügung gestellt.

Zur Workshopleitung

Sonja Laaser studierte Rechtswissenschaften an der HU Berlin und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch.

Bis 2011 war sie Geschäftsführerin des Ballhaus Ost und hat das Kunstmagazin „ArtiBerlin“ gegründet. Während des Jurastudiums absolvierte sie ihr Referendariat bei der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Diese vielfältigen Stationen helfen ihr, ihre Mandant*innen umfassend zu verstehen und zu beraten: Ihre 2015 gegründete Kanzlei berät schwerpunktmäßig Kulturtätige in den Bereichen Urheber-, Vergabe-, Zuwendungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht und Künstlersozialversicherung. Gemeinsam mit Julia Wissert hat sie die Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierung-Klausel initiiert und entwickelt. Sie ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und wurde im Dezember 2020 in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen. Sie ist ebenfalls Beiratsmitglied des Forschungsprojekts „Systemcheck“ und arbeitet an der Erfassung von Optimierungsbedarfen und der Erarbeitung entsprechender Handlungsempfehlungen für eine bessere soziale Absicherung von Solo-Selbständigen und Hybrid-Beschäftigten in den darstellenden Künsten. Sie ist Mitglied der Ethik-Kommission des Dachverbands Tanz.