Textgrafik: Call for Access! Leitlinien zur Förderung marginalisierter Akteur*innen im Kulturbetrieb

Nicht zuletzt durch die globalen und gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse und Kämpfe um soziale Ungleichheit (verstärkt durch die Corona-Pandemie), Rassismus und Sexismus, aber auch durch das Bekanntwerden der verheerenden Auswirkungen von Machtmissbrauch im Kulturbereich rückte in den vergangenen Jahren mehr als zuvor das Thema Antidiskriminierung in den Fokus der Diversitätsentwicklung. 2020 wurde mit dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz eine Grundlage geschaffen, die die Perspektive von marginalisierten Gruppen und Communitys innerhalb der Gesellschaft stärkt und den Schutz vor institutioneller und insbesondere behördlicher Diskriminierung weiter ausbaut.

 

Die fehlende gesellschaftliche Pluralität im Kulturbereich ist auch ein Zeugnis dafür, dass die zumeist stark hierarchischen Strukturen mehrfachprivilegierte Kulturschaffende bevorzugen und für den Rest kaum durchlässig sind. Aber auch diejenigen, die einen Zugang in den Kulturbetrieb finden, finden selten gute Arbeitsbedingungen sowie ein gutes Arbeitsklima vor. Um Strukturen nachhaltig zu verändern, müssen insgesamt Hierarchien abgebaut werden und faire, transparente und gute Arbeitsbedingungen für alle geschaffen werden. Nicht weniger wichtig ist aber ein gezieltes Empowerment marginalisierter Künstler*innen und Kulturschaffender, um strukturelle Benachteiligungen auszugleichen und einen diversen Nachwuchs zu fördern.

 

Während wir in unserer Arbeit zwar einzelne Impulse setzen können, um marginalisierte Akteur*innen zu stärken, fehlt es an einer umfassenden kulturpolitischen Strategie, die die Förderung marginalisierter Akteur*innen zum Ziel hat und festlegt, an welchen Stellen konkrete Fördermaßnahmen verankert werden müssen. Eine solche Strategie müsste verbindliche Antidiskriminierungsmaßnahmen etablieren, an die sich leitende Stellen in Kulturinstitutionen halten müssen.

 

Verschiedene Gleichstellungsgesetzgebungen wie z.B. das Landesgleichstellungsgesetz, das Landesantidiskriminierungsgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ermöglichen den Einsatz Positiver Maßnahmen. Leider wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von Arbeitgeber*innen im Kulturbetrieb nicht ausreichend berücksichtigt. Der Umgang mit Diversität und Antidiskriminierung bleibt im Berliner Kulturbetrieb derzeit noch weit hinter seinen rechtlich gestützten Möglichkeiten zurück – auch diese Möglichkeiten soll das folgende Papier sichtbar machen.

 

Mit dem "Call for Access" möchten wir zum Ende der Legislaturperiode die bisherigen Erfahrungen, Bedarfe und Erkenntnisse zur Förderung und zum Empowerment marginalisierter Akteur*innen veröffentlichen und diesbezüglich Empfehlungen aussprechen, die es in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen gilt.